31. Herbstauktion

89 4.2 Im Auktionskatalog angegebene Kommentare und Bilder sowie etwai- ge Videos von den Fohlen geben einen ersten Eindruck des jeweiligen Foh- lens bei Drucklegung und Onlinestellung des Auktionskataloges wieder, ohne dass der Aussteller oder die Eugen Wahler KG eine Zusicherung hin- sichtlich besonderer Fähigkeiten des jeweiligen Fohlens abgibt. Diese Kom- mentare, Bilder und/oder Videos sind keine Beschaffenheitsvereinbarung. 4.3 Aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen und wesentliche Ände- rungen der Beschreibung eines Fohlens werden durch den Auktionator vor der Versteigerung bekannt gegeben. 5. Haftung des Ausstellers 5.1 Der Aussteller haftet als Verkäufer für Sachmängel für die unter Ab- schnitt 4 angegebenen Beschaffenheitsmerkmale nach den gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Einschränkungen: 5.2 Die Nachbesserung wird insoweit beschränkt, als nach einem für beide Parteien verbindlichen Gutachten eines Gutachters von der tierärztlichen Hochschule Hannover die Heilung einer Erkrankung nicht binnen sechsmo- natiger Behandlungsdauer zu erwarten ist. 5.3 Der Anspruch auf Minderung und Nachlieferung wird ausgeschlossen. 5.4 Bei erheblichen Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Be- schaffenheit des Fohlens zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges (Zuschlag) kann der Käufer den Rücktritt vom Vertrag erklären und der Aussteller hat das Fohlen zurückzunehmen und den Kaufpreis zurückzuzahlen. 5.5 Ansprüche auf Schadensersatz des Käufers werden begrenzt auf die nachfolgend abschließend aufgeführten Ansprüche: Transportkosten vom Auktionsstall zum Käuferstall innerhalb Deutschlands, übliche Stall- und Futterkosten, die Kosten der tierärztlichen Untersuchung, Schmiedekosten sowie notwendige Kosten für die tierärztliche Versorgung. 5.6 Sämtliche Ansprüche des Käufers aus dem Auktionskauf sind an die Eugen Wahler KG, Zum Klosterhof 8, 29549 Bad Bevensen, zu richten. Der Aussteller hat insofern eine schuldbefreiende Schuldübernahme im Sinne des § 415 BGB mit der Eugen Wahler KG vereinbart, die auch für An- sprüche des Käufers aus Delikts- und Bereicherungsrecht gilt. Der Käufer erklärt sich mit Gebot mit der Schuldübernahme einverstanden. 5.7 Sachmängelansprüche von Käufern, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind und von einem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gekauft haben, verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Gefahrübergang. Alle anderen Sachmängelansprüche verjähren innerhalb von acht Wochen nach Gefahrübergang. 5.8 Der Aussteller haftet nur für negative Abweichungen von der ver- einbarten Beschaffenheit des Fohlens. Außerhalb der vereinbarten Be- schaffenheitsmerkmale haftet der Aussteller und in dessen Vertretung die Eugen Wahler KG nicht. Insofern werden die Fohlen verkauft wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für den Gesundheitszustand der Fohlen. Die Eugen Wahler KG haftet nicht für die Richtigkeit der Befunderhebung und Bewertung aus den Befunderhebungen durch die untersuchenden Tierärzte gemäß Abschnitt 6. 5.9 Von allen Haftungsbeschränkungen und Verjährungsregelung in diesem Abschnitt 5 sind ausgenommen: Schadenersatzansprüche aus der Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrläs- sigen Pflichtverletzung des Ausstellers oder der Eugen Wahler KG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Ausstellers oder der Eugen Wahler KG beruhen.Weiter sind von allen Haftungsbeschränkungen und Verjäh- rungsregelungen sonstige Schäden ausgenommen, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausstellers oder der Eugen Wahler KG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen dieser beruhen. 5.10 Die Eugen Wahler KG übernimmt trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle keine Haftung für die Durchführung auf externen Auktionsplatt- formen und deren Inhalte. Für den Inhalt der online Auktionsplattform ist ausschließlich der Betreiber verantwortlich. Bei technischen Problemen der Abwicklung über die Auktionsplattform, insbesondere bei Syste- mausfällen, Nichtzugang von Geboten oder deren Zurückweisung aus technischen Gründen haftet die Eugen Wahler KG nicht. 6. Gesundheitsstatus – keine zugesagte Beschaffenheit 6.1 Außerhalb der Beschaffenheitsvereinbarung werden alle zum Verkauf gestellten Fohlen bei der Anlieferung durch einen selbständigen und eigenverantwortlich tätigen Tierarzt klinisch untersucht. Eine röntgenolo- gische Untersuchung erfolgt nicht. Der Umfang der Untersuchungen und die erhobenen Befunde werden durch ein Gesundheitsattest dokumen- tiert. Diese Atteste stehen allen Kaufinteressenten, deren Bevollmächtig- ten und den sie beratenden Tierärzten zur eigenverantwortlichen Kennt- nisnahme, Auswertung und Überprüfung bei dem Tierarzt Dr. Bernhard Ekrod, Alter Kirchsteig 21, 21394 Südergellersen zur Verfügung. 6.2 Die Ergebnisse der Untersuchung des Tierarztes, seine Befunderhe- bung und Bewertung sind eigenständige Leistungen des Tierarztes. Sie sind nicht Beschaffenheitsmerkmale oder Vertragszusage der Eugen Wahler KG oder des Ausstellers. Der Tierarzt ist nicht Erfüllungsgehilfe der Eugen Wahler KG oder des Ausstellers, sondern selbständig und eigenverant- wortlich beratend tätig. 7. Abnahme und Gefahrenübergang 7.1 Mit dem Zuschlag ist der Kaufvertrag über das jeweilige Fohlen abge- schlossen. Die Abnahme des Fohlens hat spätestens sechs Monate nach der Geburt des Fohlens bei dem Aussteller zu erfolgen. Mit der Abnahme geht die Gefahr im Sinne des § 446 BGB auf den Käufer über. 7.2 Der Aussteller wird unmittelbar vor der Abnahme oder zu der Abnah- me einen Tierarzt bitten, der eine klinische Untersuchung des Fohlens mit Standard einer üblichen Ankaufsuntersuchung vornimmt und darüber ein Attest ausstellt. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass das Abnah- meprotokoll der Eugen Wahler KG zugestellt wird. Die Kosten der Untersu- chung trägt der Käufer. Eine röntgenologische Untersuchung erfolgt nicht. 7.3 Bis zur Abnahme trägt der Aussteller das Risiko der zufälligen Ver- schlechterung oder des Untergangs. Ebenso trägt der Aussteller bis zu die- sem Zeitpunkt alle Unterhaltskosten, einschließlich Schmied und Tierarzt. 8. Änderungen, Urheberrecht, anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel 8.1 Der Auktionator und die Eugen Wahler KG behalten sich Änderungen des Ablaufs der Veranstaltung vor. 8.2 An sämtlichen Abbildungen, Videos, Zeichnungen, Beschreibungen und sonstigen Unterlagen, die für die Versteigerung verwendet werden, bleiben die Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Vor ihrer Wei- tergabe an Dritte bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Eugen Wahler KG. 8.3 Für die Auktion und die dadurch zustande gekommenen Kaufverträge einschließlich der Auktionsbedingungen gilt deutsches Recht. Die Aukti- onsbedingungen liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Für den Fall von Widersprüchen gilt die deutsche Fassung allein. Für Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend. 8.4 Erfüllungs- und Leistungsort ist Bad Bevensen und Gerichtsstand ist Uelzen. Für den Fall, dass der Käufer kein Kaufmann ist, gilt die Gerichts- stands Vereinbarung gem. 38 Abs. 3 Nr. 2 ZPO nur dann, wenn der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz aus Deutschland in ein anderes Land verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 8.5 Sollten einzelne Regelungen oder Teile der Auktionsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Fohlen

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